AGB

 

Beförderungs- und Geschäftsbedingungen

Vertragspartner:
Circle Tragschrauberaktivitäten
Alf Wilhelm
Gödestorfer Str. 21
28857 Syke

 

 

Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.

 

Selbstverständlich für uns ist:
  - Eine sichere Unterbringung des LFZ (Luftfahrzeug Tragschrauber)
  - Die Wartung wird vom LTB durchgeführt (Zertifizierter  Luft-Technischer-Betrieb)
  - Jahresnachprüfung (Tüv für Luftfahrzeuge)
  - Einhaltung der wiederkehrenden Kontrollen (Stundenkontrollen)

  - Vorflugcheck

 

 

 

1. Körperliche Einschränkungen und gesundheitliche Probleme sind spätestens bei der Reservierung bekannt zu geben. Herz -, Kreislauf - und Lungenerkrankte können nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt befördert werden.
Von Flügen während der Schwangerschaft raten wir ab. Das Mindestalter für die Mitnahme von Kindern beträgt 16 Jahre bei einer Mindestgröße von 1,30 m. Die Zustimmung der Erziehungsberechtigten muss schriftlich vorliegen.

Ab 100 kg müssen die Fluggäste bei der Terminierung ihr Gewicht angeben.

 

 

2. Bei den Startvorbereitungen, beim Start, während des Fluges und bei der Landung sind alle Anweisungen des Piloten zu befolgen.

 

Rauchen ist grundsätzlich verboten, dies gilt auch für das Flughafengelände

 

Steigen Sie erst ein, wenn der Pilot Sie dazu auffordert!

 

Werfen Sie keinesfalls Gegenstände aus dem Gyrocopter!

Berühren Sie das Flugzeug nur an den Stellen, die Ihnen vom Piloten gezeigt werden.

Spielen Sie nicht an irgendwelchen Hebeln.

 

Steigen Sie erst aus, wenn es der Pilot ausdrücklich erlaubt!

 

Vor - und während des Fluges besteht für den Fluggast Alkoholverbot. Angetrunkenen oder unter Drogeneinfluss stehenden Personen wird die Beförderung ersatzlos verweigert.

Fluggäste, die gegen die Anweisungen des Piloten verstoßen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Eine Erstattung des Flugpreises ist in diesem Falle ausgeschlossen.

 

 

3. Wenn ein Flug wegen schlechten Wetters oder technische Problemen des Tragschraubers ausfallen sollte wird auch hier keine Haftung gewährt.

 

 

4. Eine Haftung für Foto- und Filmgeräte sowie Brillen wird nicht übernommen. Bei der Mitnahme ist der Fluggast selbst für die sichere Verwahrung während des gesamten Fluges verantwortlich. Alle mitgeführten Geräte müssen durch eine Schlaufe o.ä. so gesichert sein, dass ein Lösen und Herabfallen nicht möglich ist.

 

 

6.  Am Starttag setzt sich der Passagier ca. zwei Stunden vor dem verabredeten Termin mit dem Piloten in Verbindung, damit der Start aus Witterungsgründen zu- oder  abgesagt werden kann. 

Flüge können bei ungünstigen Wetterbedingungen aus Sicherheitsgründen verkürzt werden.

Schadenersatzansprüche wegen wetterbedingter Flugabsagen oder -verkürzungen sind ausgeschlossen.

 

 

7. Sollte der Passagier zum vereinbarten Flugtermin verhindert sein, so hat er dies spätestens 24 Stunden vor dem Starttermin mitzuteilen oder eine geeignete Ersatzperson zu stellen.

Bitte kommen Sie 15 Minuten vor den vereinbarten Termin.

 

 

 

8. Die Bezahlung erfolgt am Tag des Fluges vor dem Start.

 

 

9. Erstellt der Passagier während des Fluges Luftbildaufnahmen, so ist dieser für die Abklärung der rechtlichen Nutzung selbst verantwortlich. Grundsätzlich sind Bilder für die private Nutzung kein Problem. Andere Nutzung sollte generell rechtlich geprüft werden. 

 

 

 

Gerichtsstand für alle entstehenden Ansprüche und Rechtstreitigkeiten ist Syke.

 

 

kontakt@circle-tragschrauber.de

Zum Flugpl., 27356 Rotenburg

Tel: 015203244303

Termine

können jederzeit mit mir vereinbart werden.

 

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